Der NABU Stralsund hat sich vielfältige Ziele gesetzt. Wir möchten mit darauf achten, dass lebendige Baumbestände und blühende Grünflächen in der Innenstadt und in unseren Stadtteilen entstehen und erhalten bleiben. Zum Wohle der Stadtnatur und damit für die BürgerInnen fordern wir eine nachhaltige Stadtentwicklung mit Umweltschutzzielen.
Machen Sie mit und melden Sie sich bei uns!
Unsere langjährigen Gruppenleiter:innen möchten die Leitung der NAJU - Gruppe gerne abgeben.
Bisher hat sich die Gruppe 1/Woche getroffen. Es wäre schön, wenn das weiter so laufen könnte, kann aber natürlich entsprechend dem Zeitkontingent der neuen Gruppenleitung angepasst werden.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, wichtig ist ein hohes Interesse an Natur und Spaß an Aktionen mit Kindern im Grundschulalter.
Bei Interesse meldet euch direkt unter: kontakt@naju-stralsund.de
In Zeiten von Corona hat sich die Belastung der Halbinsel Devin weiter erhöht. Draußen ist eben kein Lockdown und ganzjährig geöffnet. Dass nun so viele Menschen ins Grüne drängen, ist verständlich. Gerade in Stadtnähe wurde die Natur im Frühjahr und Sommer 2020 geradezu überrannt und auch geschützte Bereiche wurden nicht verschont. Es ist absehbar, dass sich das auch Ostern 2021 wiederholen wird.
Das Umweltbüro Nord e. V. hat 2019 eine Wanderbroschüre heraus gegeben (Fahrrad und zu Fuß), die Wandertouren im Hinterland von Nordvorpommern (2 auf Rügen) vorstellt. Die Touren führen über alte Wanderwege, Pilgerpfade und bewegen sich meist weit entfernt von den Autostraßen.
Die Besonderheit dabei: Alle Touren sind ohne Auto möglich!
Hier kann man sich die Broschüre in komprimierter Form herunterladen.
Sind sie an geführten Exkursionen interessiert?
Melden Sie sich unter:
Wenn Sie draussen sind, dann bitte immer mit Rücksicht: Wichtige Verhaltensregeln in Kürze auf der NABU Seite.
Leise statt laut. Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere, diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.
Nicht vom Weg abkommen. Wer auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot.
Abstand halten. Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch auf Flüssen und Seen.
Nichts hinterlassen. Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plaste oder Bananenschalen. In der Natur hat er aber nichts zu suchen. Bitte unbedingt wieder mit nachhause nehmen.
Nicht zündeln. Rauchen und offenes Feuer sind eine große Gefahr. Auch Grillen in Waldnähe ist tabu.
Hunde an der Leine. Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung gesehen. In vielen Bundesländern gilt daher im Sommerhalbjahr Leinenzwang. Vernünftig ist es allemal.
Vögel zählen ab dem Dreikönigstag: Vom 6. bis 8. Januar 2023 findet die bundesweite „Stunde der Wintervögel“ statt: Der NABU Stralsund ruft dazu auf, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden.
Die Vogelwahl des Jahres 2023 ist entschieden - das Braunkehlchen (Saxicola rubetra). Mit dem Wahlslogan „Wiesen wieder wilder machen“ machte der Wiesenbrüter bei der Vogelwahl auf den Rückgang von Wiesen und Brachen sowie die intensivierte Landwirtschaft aufmerksam, wie wir sie auf den Pachtflächen der Hansestadt Stralsund beobachten können.
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021
Beschluss vom 24. März 2021
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.
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Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.
Die zusammenfassende Pressemitteilung hier.
Nun soll alles ganz schnell gehen. Mit einer Ausnahmegenehmigung soll an der Greifs-walder Chaussee innerhalb der Brut- und Nistzeit gerodet werden. Sogar mit großen Lautsprechern wird die Saatkrähenkolonie an der Greifswalder Chaussee gestört. Seit mindestens einem Jahr werden dadurch ALLE Brutvögel in diesem Bereich massiven Stress ausgesetzt. Damit wird auch bewusst die ökologische Entwicklung dieser für die Stadt wichtigen Grünfläche behindert.
Wir haben diese illegalen Machenschaften angezeigt, der ökologische Schaden bleibt, das kleine Bussgeld geht zu den Akten und die schmutzigen Tricks kommen erst noch.
Sollte jetzt noch gerodet werden, gehen wir vor Gericht!