Naturschutzgebiet Halbinsel Devin

Ein Landschaftsjuwel mit Geschichte

Südlich von Stralsund ragt die Halbinsel Devin in den Strelasund. Die markante offene Hügellandschaft ist wunderschön anzusehen und wird durch Schafe beweidet, um das Typische zu erhalten. Die geschützte Fläche beträgt rund 105 ha und bietet noch eine weitestgehend unverbaute Landschaft mit vielen Strukturelementen. Auf kleinem Raum haben so sehr unterschiedliche Biotoptypen Platz gefunden. Die vorkommenden Arten zwischen Kesselmoor, Trockenrasen und Strandvegetation finden sich häufig nur hier wieder. Diese Besonderheiten finden sich entsprechend auch im Text zum Schutzzweck des Naturschutzgebietes. 


Aktuelles

Der Förderverein für Landschaft und Naturschutz Devin e. V. hat sich in der Vergangenheit sehr erfolgreich um gezielte Pflege einzelner Biotope bemüht und umgesetzt. Mit Hilfe seiner ehrenamtlicher Mitglieder wird versucht die Besucherströme zu lenken und zu leiten. Dabei fällt auf, dass immer häufiger einige Besucher nicht ihrer Verantwortung nachkommen und die Natur nicht respektieren. Ganz formal wird in diesen Fällen zusätzlich die städtische Verordnung zum Schutz des Naturschutzgebietes verletzt. Leider müssen auch wir feststellen, dass darüber hinaus auch die städtische Verwaltung und auch die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises widersprüchliche Maßnahmen und Äußerungen zum Erhalt und Schutz vornehmen. Wir sind sehr besorgt und haben unseren Unmut zusammen mit anderen lokalen Natur- und Umweltschutzverbänden dem Landrat und dem Landwirtschaftsministerium schriftlich mitgeteilt und Forderungen zur Besserung gestellt.


Wichtige Verhaltensregeln in Kürze

Wenn Sie draussen sind, dann bitte immer mit Rücksicht
Mehr Infos auf der NABU Seite.

Leise statt laut. Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere, diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.

Nicht vom Weg abkommen. Wer auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot.
Abstand halten. Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch auf Flüssen und Seen.

Nichts hinterlassen. Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plaste oder Bananenschalen. In der Natur hat er aber nichts zu suchen. Bitte unbedingt wieder mit nachhause nehmen.
Nicht zündeln. Rauchen und offenes Feuer sind eine große Gefahr. Auch Grillen in Waldnähe ist tabu.
Hunde an der Leine. Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung gesehen. In vielen Bundesländern gilt daher im Sommerhalbjahr Leinenzwang. Vernünftig ist es allemal.



Schutzzweck

Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung und Sicherung einer geomorphologisch interessanten, sehr stark strukturierten Endmoränenlandschaft sowie der Bewahrung eines Komplexes naturnaher und halbnatürlicher Biotope (Kesselmoor, kleine Salzgraslandflächen, Trockenrasen, Orchideenstandorte, Spülsaum-, Strandvegetation, Kleingewässer) mit floristisch und zoologisch außerordentlich reicher Artenausstattung. Die Flachwasserbereiche sind Ruhe- und Rastgewässer einer großen Anzahl von Wasservögeln.

Verordnung


Zusammenarbeit mit dem