Bundesverfassungsgericht entscheidet für den Klimaschutz

 

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

 

Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021

 

Beschluss vom 24. März 2021

 

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

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Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.

 

Das vollständige Urteil finden Sie hier.

Die zusammenfassende Pressemitteilung hier.

 

 

 


Andershofer Wald

Warum? Stadtgrün - Andershofer Wäldchen erhalten!

Der NABU Stralsund bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Stralsund, die zur Demonstration am 4. März 2021 gekommen waren. Über Hundertfünfzig (150) AKTIVE BÜRGER haben der Bürgerschaft deutlich gezeigt, dass wir gegen die Abholzung des Anderhofer Waldes sind. Der Erhalt von Wald in der Stadt ist, neben der selbstverständlichen Aufforstung, die Lösung! Vorrangig und Nachhaltig in der Stadt!

Die online Petition für den Erhalt des Andershofer Waldes wurde bei 2162 Unterschriften abgebrochen und ausgedruckt. Die Listen wurden zusammen mit 920 Stimmen aus Stralsund der Bürgerschaft übergeben.

Trotzdem hat die Mehrheit der Bürgerschaft einer Rodung mit 28:15 Stimmen zugestimmt. Der Einsatz von Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) für den Investoren Muhsal und die Befürwortung durch den Oberbürgermeier Badrow hat sich gelohnt. Wir werden es bis zur OB Wahl und der Kommunalwahl NICHT VERGESSEN!!

Es sind darüberhinaus Verfahrensfehler im B-Plan 67 vor der Abstimmung thematisiert worden. Diese Fehler sind nun Gegenstand einer Prüfung, um eine Verbandsklage beim Gericht einzureichen und die Rechtmäßigkeit des B-Plans zu überprüfen.

Wir bleiben dran! Und rufen zu einer gemeinsamen Spendenaktion auf.


Das Andershofer Wäldchen ist nach wie vor in Gefahr – und mit ihm die Brutplätze der ungefähr 28 heimischen Vogelarten, die hier teilweise brüten, sowie sechs Fledermausarten, Waldeidechsen, Feldhasen und all die anderen Waldbewohner, die an dieser Stelle ihren Lebensraum gefunden haben. Davon abgesehen, haben solche Flächen in dicht besiedelten Gebieten eine große Bedeutung für das Stadtklima, den Lärmschutz, den Artenschutz, und die Erholung.

 

Doch all das interessiert den Investor dieser Fläche und die Hansestadt nicht. Gemeinsam wird derzeit am Bebauungsplan mit der Nummer 67 gearbeitet. Der Wald soll unter anderem einem Discounter mit Parkplätzen weichen – und das möglichst schnell.

 

Obwohl die Rodung des Waldes bis September gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, ist nicht ausgeschlossen, dass zeitnah die Rodung durchgeführt wird, um Fakten zu schaffen.

 

Um für diesen Fall rechtlich gewappnet zu sein und die Rodung schnell verhindern zu können, hat der Naturschutzbund Stralsund (NABU Stralsund) vorsorglich eine etablierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Ein Rechtsstreit oder auch eine einstweilige Verfügung ist mit hohen Kosten verbunden. Diese können wir nicht alleine schultern. Wir sind daher Jeder und Jedem dankbar, der uns finanziell unterstützt! Die Spenden werden wir für die juristischen Schritte für den Erhalt des Andershofer Wäldchen nutzen. In dem Fall, dass wir Recht bekommen und die Kosten für den Rechtsanwalt erstattet werden oder mehr Spenden eingehen, als benötigt, werden die nicht benötigten Spendengelder für einen anderen satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck des "NABU Stralsund e. V." eingesetzt. Helfen Sie uns, jede Chance zu nutzen, um Natur zu bewahren und damit Verantwortung für die Zukunft und vor allem für die folgenden Generationen zu übernehmen.  

 


Lautsprecher zur Vergrämung von nistenden Vögeln
Wer ist denn so wormstickerich im Kopp und vertreibt alle Vögel im Andershofer Wäldchen? Foto: NABU/Viehberg

Nun soll alles ganz schnell gehen. Mit einer Ausnahmegenehmigung soll an der Greifs-walder Chaussee innerhalb der Brut- und Nistzeit gerodet werden. Sogar mit großen Lautsprechern wird die Saatkrähenkolonie an der Greifswalder Chaussee gestört. Seit mindestens einem Jahr werden dadurch ALLE Brutvögel in diesem Bereich massiven Stress ausgesetzt. Damit wird auch bewusst die ökologische Entwicklung dieser für die Stadt wichtigen Grünfläche behindert.

Wir haben diese illegalen Machenschaften angezeigt, der ökologische Schaden bleibt, das kleine Bussgeld geht zu den Akten und die schmutzigen Tricks kommen erst noch.

Sollte jetzt noch gerodet werden, gehen wir vor Gericht! 

 

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Der Umgang mit Bäumen in der Stadt Stralsund

Die Baumschutzsatzung in Stralsund wurde leider auf Grund eines Antrages der CDU abgeschafft. Der NABU Stralsund e.V. rief zweimal zu einer Demonstration vor den entscheidenden Bürgerschaftssitzungen auf.

 

Die Baumschutzsatzung regelt im Stadtgebiet den Umgang mit Bäumen und Gehölzen.  

Durch eine Abschaffung ist es nun leichter Bäume zu fällen, Gehölze zu entfernen und auf eine Ausgleichspflanzung zu verzichten.

 

Wir brauchen aber  mehr Bäume und mehr Grün in der Stadt. Bäume sind wichtig als Lärmschutz und für die Verbesserung der Luft in der Stadt. Sie sind wichtig für die Artenvielfalt und für den Klimaschutz.

 

 

Andere Städte und Gemeinden verschärfen gerade ihre Baumschutzsatzungen und Stralsund will seine abschaffen. Das ist ein Weg in die falsche Richtung.

 

Stralsund pflanzt als Ausgleich für Fällungen in der Stadt Bäume auf der Halbinsel Ummanz auf Rügen. Dies ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig:

 

- Die Flächen sind ursprünglich wertvolles Grünland. Diese Flächen als Aufforstungsflächen zu genehmigen, ist leider entgegen den massiven Einsprüchen der Naturschutzverbände, durch die UNB erfolgt.

- Die Flächen liegen hinter dem Deich. Eine Ausdeichung steht immer noch im Raum. Das würde bedeuten, dass die Stadt Stralsund der Forstbehörde einen Ausgleich für den Verlust der dort gepflanzten Bäume zahlen müsste.

- Ein Deich muss laut Landeswassergesetz nur dann unterhalten werden, wenn dahinter eine zusammenhängende Bebauung liegt. Das ist hier nicht der Fall. D.h. es wird ein nicht notwendiger Deich für viel Geld unterhalten.

- Der Boden ist dort zu feucht für Baumpflanzungen. D.h. es muss Wasser geschöpft werden. Das Abpumpen bezahlt die Stadt Stralsund, bzw. letztendlich die SteuerzahlerInnen.

- Das Nachpflanzen auf Ummanz bringt nichts für das Stadtklima in Stralsund.

Ehemaliges Pionierhaus in Stralsund - und warum dies mehr bedeutet als nur den Abriss eines alten Gebäudes

Bei dem ehemaligen Pionierhaus, Knieperdamm 5, handelt es sich um ein Denkmal geschütztes altes Gebäude, das in einem Park mit alten Bäumen liegt. Seit Jahren ist bekannt, dass dort Fledermäuse zumindest Jagdverhalten zeigen. Ob sie dort ihre Wochenstuben oder Winterquartier haben, ist nicht bekannt. Da es nie untersucht wurde.

Ebenso brütet dort seit vielen Jahren ein Waldkauzpaar.

Der Park hat außerdem eine alte Tradition als Bürgergarten.

Aus den vorgenannten Gründen hat der NABU Stralsund in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative "Bürgergarten" eine Unterschriftensammlung für den Erhalt vor allem des Parks gestartet. Diese - 700 Unterschriften - wurden an Herrn Landrat Drescher übergeben.

 

Was damit passiert ist? Wir wissen es nicht.

Was es bewirkt hat? Nichts.

 

 

Trotz noch offener, laufender Anfragen der Grünen Fraktion wurde von der UNB im Zuge der Baufreiheit am Dienstag (24.10.) die Fällgenehmigung für 10 Bäume erteilt. Mittwoch früh am 25.10.wurde gefällt. Weitere Bäume sollen folgen. 

 

Der NABU Stralsund organisierte an den drauffolgenden drei Freitagen eine Mahnwache am Knierperdamm 5.

 

Der NABU Stralsund erbat sich Einsicht in das Artenschutzgutachten. Dieses weist schwere Mängel auf.  Vor allem die streng geschützten Fledermäuse betreffend. Wir teilten der UNB unsere Bedenken mit. Und erhielten - mit etwas Nachhilfe - die Antwort, dass "alles in Ordnung sei".

 

Wir schalteten darauhin den Landesverband des NABU ein, denn nur dieser hat ein Klagerecht. Der Landesverband wandte sich an das Bauamt und die UNB mit der Aufforderung zu einem sofortigen Baustopp. Ebenda wurde ein sofortiger gerichtlicher Baustopp bereits in Aussicht gestellt.

Am Freitag, den 10.11., erging das Schreiben. Am 11.11., einem Samstag, wurde das Haus abgerissen. 

Woher wusste der Bauherr, dass ein Baustopp im Raum stand? Wir wissen es nicht.

Warum wurde das Haus an einem Samstag abgerissen? Wir wissen es nicht. 

 

Fragen über Fragen ..

 

 

Bei der zur Zeit erfolgenden Beräumung des Geländes sowie bei der Fällung der Bäume erfolgte und erfolgt  kein umfassender Baumschutz, obwohl dieses ausdrücklich im Artenschutzgutachten gefordert wird. Bisher haben nur zwei Bäume einen Baumschutz.  Auch darauf haben wir die UNB hingewiesen. Nachdem keine Nachbesserung erfolgte haben wir letzte Woche diesbezüglich Strafanzeige gestellt. 

 

Was passiert? Nichts.

Was heißt das? Vermutlich, dass der ganze Park bis auf die zwei umzäunten Bäume verschwinden wird.

Was gibt uns das? Einen faden Geschmack zum Thema Bürgerwillen und Naturschutz in Stralsund.